Die Handaschen Kontrolle durch Kaufhausdetektive wirft immer wieder bei Verbrauchern die gleiche Frage auf: Dürfen die Detektive des Kaufhauses das Öffnen der Handtasche verlangen oder nicht? Allein die Vorstellung einer solchen Situation, vor allen Leuten nach Aufforderung die Tasche zu öffnen, ist mehr als peinlich...
Grundsätzlich dürfen diese Kontrollpersonen ein Öffnen der Tasche nicht fordern, diese Kontrolle ist einzig und allein der Polizei vorbehalten. Kaufhaus-Detektive dürfen die Kundin mit ihrer Handtasche lediglicht festhalten bis die Polizei erscheint. Und das auch nur, wenn ein konkreter Verdacht besteht.
Quelle: / 4.10.2006

