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Handtaschen Kontrolle durch Kaufhausdetektive
Die Handaschen Kontrolle durch Kaufhausdetektive wirft immer wieder
bei Verbrauchern die gleiche Frage auf: Dürfen die Detektive
des Kaufhauses das Öffnen der Handtasche verlangen oder nicht?
Allein die Vorstellung einer solchen Situation, vor allen Leuten nach
Aufforderung die Tasche zu öffnen, ist mehr als peinlich...
Grundsätzlich dürfen diese Kontrollpersonen ein Öffnen
der Tasche nicht fordern, diese Kontrolle ist einzig und allein der
Polizei vorbehalten. Kaufhaus-Detektive dürfen die Kundin mit
ihrer Handtasche lediglicht festhalten bis die Polizei erscheint. Und
das auch nur, wenn ein konkreter Verdacht besteht.
Quelle: / 4.10.2006
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